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| Weiterbildung - weiter kommen |
| | Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schreibt seit dem Jahre 2006 verbindlich Weiterbildungsinhalte für Kraftfahrer fest, die für die Verlängerung des Befähigungsnachweises Voraussetzung sind. Bei der RVM Regionalverkehr Münsterland GmbH können eigene wie auch betriebsfremde Mitarbeiter das Schulungsprogramm in fünf abgeschlossenen Modulen absolvieren. Jedes Modul ist sieben Stunden lang und wird an einem Tag geschult. Mehr ... |
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