D-TICKET SOZIAL: Kreis Borken
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Hier finden Sie Informationen für den Kreis Borken, gültig vom 1. Januar 2026 bis einschl. 28. Februar 2026.
Das Deutschlandticket Sozial gilt in allen Bussen, Straßenbahnen und Zügen des Nahverkehrs in ganz Deutschland.
Bezieherinnen und Bezieher von nachfolgenden Sozialleistungen können ein vergünstigtes Ticket erwerben:
- Leistungen nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ob Sie Anspruch auf das Deutschlandticket Sozial haben, wird durch das zuständige Amt Ihres Wohnortes geprüft. Wenn Sie berechtigt sind, ein Deutschlandticket Sozial zu beziehen, erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis.
Das Deutschlandticket Sozial wird für die Laufzeit der Bescheinigung ausgestellt, jedoch maximal für ein Jahr. Zur Verlängerung müssen Sie eine neue Bescheinigung zur Berechtigung des Bezugs für das Deutschlandticket Sozial einreichen.
Bitte beachten Sie, dass wir das Deutschlandticket Sozial automatisch zu Ihrem 21. Geburtstag auf den höheren Tarif für Personen über 21 Jahre umstellen. Wenn Sie dies nicht wünschen, dann können Sie Ihr Deutschlandticket Sozial bis zum 15. des Vormonats kündigen.
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