Deutschlandticket

Jetzt das Deutschlandticket bei der RVM kaufen!

Das Deutschlandticket bietet ab sofort die kostengünstige, flexible und klimafreundliche Möglichkeit, Deine Region und ganz Deutschland zu bereisen und neue Orte zu entdecken. Bestellen können Sie das neue Ticket bei uns - am einfachsten geht es für Neukunden über die BuBiM-App.

Deutschlandticket kaufen – so geht es in der BuBiM-App:

  • Im App Store oder im Play Store kostenlos die BuBiM-App herunterladen oder hier direkt dem QR-Code scannen.
  • Anschließend die BuBiM-App auf dem Smartphone öffnen. Unter "Tickets" bitte registrieren oder anmelden.
  • Im nächsten Schritt kann das Deutschlandticket bestellt werden. Das neue Ticket ist monatlich kündbar.

Deutschlandticket auch als Jobticket. Infos gibt es hier.

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AKTUELLE APP-VERSION

Wichtig: Bitte prüfen Sie, ob Sie bereits die aktuelle App-Version haben. Für Android-Geräte Version 7.1.2. Für iOS-Geräte Version 5.14.16.

Deutschlandticket im Webshop bestellen

Sie können das Deutschlandticket auch hier bestellen. Sie erhalten dann per Mail ein Wallett-Ticket zugeschickt, das Sie sich in Ihre Apple oder Google Wallett-App laden.

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Wir haben für Sie eine Hotline eingerichtet, diese ist Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar.

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben: deutschlandticket@rvm-online.de

Fragen und Antworten zum Deutschlandticket

Das Ticket kostet 49 Euro pro Monat. Das Deutschlandticket wird im Abonnement angeboten und ist monatlich kündbar. 

Die Verkehrsminister planen für das Deutschlandticket eine Einführungsphase von zwei Jahren. Ab dem zweiten Jahr könnte sich der Preis erhöhen. 

Aktuell diskutiert die Politik in NRW dieses Thema. Sobald verbindliche Aussagen hierzu vorliegen, werden wir Sie hier informieren.

Ja, das Ticket ist unbegrenzt verfügbar. Es gibt keine Limitierung.

Eine Mitnahme von Personen ist beim Deutschlandticket nicht inbegriffen. Kinder unter sieben Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, fahren in den Bussen und Bahnen in Nordrhein-Westfalen kostenlos in Begleitung einer Person mit gültigem Ticket. Die Anzahl der mitfahrenden Kinder ist dabei nicht beschränkt. Personen über sechs Jahren, die zur Schule gehen, benötigen ein eigenes (Deutschland-)ticket.

Der elektronische Tarif für NRW-weite Fahrten mit eezy.nrw bleibt bestehen. Die monatlichen Kosten sind auf 49 € begrenzt.

Es wird angestrebt das Ticket dauerhaft anzubieten. Der Einführungszeitraum ist auf zwei Jahre angelegt. Danach wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Das Deutschlandticket gilt bundesweit in allen in Bussen, Stadt-, Straßen- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen (Regionalbahn und Regionalexpress) sowie S-Bahnen. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn (ICE, IC, EC) und privater Anbieter (z. B. Flixtrain) gilt das Deutschlandticket nicht. Aktuell wird die Anerkennung des Deutschlandtickets auf Fernverkehrsstrecken, auf denen die Nutzung mit einem Nahverkehrsticket möglich ist, geprüft (z. B. Hagen – Siegen im IC)

Das Deutschlandticket ist über die BuBiM-App und über die Website erhältlich. Besonders einfach und papierlos geht es über die App! 

Das Deutschlandticket wird nicht übertragbar sein. Somit wird das Ticket von nur einer bestimmten Person genutzt werden können. Kinder unter sieben Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, fahren in Nordrhein-Westfalen kostenlos in Begleitung einer Person mit gültigem Ticket.

In NRW können laut Beförderungsbedingungen NRW Hunde kostenlos mitgenommen werden. Für Fahrten über NRW hinaus gelten die jeweiligen Regelungen der Verbünde bzw. Tarifgemeinschaften.

Das Deutschlandticket kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 10. eines Monats vorliegen, damit sie zum Monatsende gültig wird. Die Kündigung kann bei App Nutzern direkt in der BuBiM-App unter „Zur Abo-Verwaltung“ eingereicht werden. Alternativ kann das Abo über das Formular auf unserer Webseite gekündigt werden.

Informationen für JobTicket-Kunden

Ja: Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass Deutschlandticket gibt es auch als rabattiertes JobTicket.

Um das rabattierte JobTicket zu bekommen, muss sich der Arbeitgeber mit einem Kostenzuschuss beteiligen. Der Kostenzuschuss für den Arbeitgeber liegt bei mindestens 25 Prozent. Nur dann wird eine weitere Rabattierung von 5 Prozent durch das Verkehrsunternehmen gewährt. Arbeitnehmer sparen also mindestens 30 Prozent auf den Ticketpreis des Deutschlandtickets. 

Das Verkehrsunternehmen, mit dem die jeweilige Firma die Vereinbarung getroffen hat, sind auf ihre Kunden zukommen und haben die Umstellung organisiert. 

Das JobTicket ist ausschließlich über den Arbeitgeber erhältlich. Es wird nicht im freien Verkauf angeboten. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Arbeitgeber. 

Für den Bezug des JobTickets müssen Unternehmen eine Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen vor Ort abschließen. Hierzu können sich die Firmen direkt an die RVM wenden. 

Deutschlandticket - Informationen für die Schulträger

Durch die Ausgabe des Deutschlandtickets an Schülerinnen und Schüler soll möglichst vielen Schülerinnen und Schülern ein kostengünstiger Zugang zum ÖPNV mit bundesweiter Nutzung ermöglicht werden. Dabei erhalten die nach §97 SchulG NRW in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket über den Schulträger. Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten haben, sollen ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29 Euro pro Monat erwerben können.

Durch die Ausgabe des Deutschlandtickets über den reinen Schulweg hinaus werden die Schülerinnen und Schüler frühzeitig an den umwelt- und flächenschonenden ÖPNV herangeführt. Auch bei Schulveranstaltungen und Klassenfahrten, aber auch in der Freizeit, z. B. bei der Nutzung von außerschulischen Angeboten, ist es von großem Nutzen.

Die Schulträger müssen mit dem Verkehrsunternehmen bzw. dem Verkehrsverbund einen Vertrag abschließen, in dem sie sich verpflichten, die bisherigen Zahlungen weiter zu leisten und auch die Eigenanteile weiter zu erheben und an das Verkehrsunternehmen bzw. den Verkehrsverbund weiterzuleiten, sofern sie dies bisher getan haben.

Schulträger, die bisher weniger als 588 Euro pro Jahr und anspruchsberechtigtem Schüler gezahlt haben, müssen sich verpflichten, ihre bisherigen Zahlungen auf diesen Betrag zu erhöhen.

Die über den reinen Preis des Deutschlandtickets hinausgehenden Mittel werden dazu verwendet, den Preis des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, die ihr Ticket selbst kaufen müssen, also nicht anspruchsberechtigt sind, von 49 Euro auf 29 Euro zu senken. Reichen die Mittel der Schulträger und die bislang erhobenen Eigenanteile nicht aus, übernimmt das Land den Rest.

Ja, wenn sie für die ÖPNV-Tickets bisher 588 Euro oder mehr pro anspruchsberechtigtem Schüler gezahlt haben. Wenn sie mehr gezahlt haben und im Modell weiterhin wie bislang zahlen, übernimmt das Land auch diese bisherigen Ausgaben im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung.

Haben die Ersatzschulträger weniger gezahlt, können sie teilnehmen, wenn sie durch Spenden o.ä. in der Lage sind, 588 Euro je anspruchsberechtigte Schülerin und anspruchsberechtigten Schüler zu zahlen und dies auch tun.

Für weitere Fragen steht das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner sind:

Andreas Wille

Telefon: 0211/4566-323

E-Mail: andreas.wille@munv.nrw.de

Christopher Coenen

Telefon: 0211/4566-143

E-Mail: christopher.coenen@munv.nrw.de

Jan Otto

Telefon: 0211/4566-795

E-Mail: janhendrik.otto@munv.nrw.de

Mitmachen können grundsätzlich alle Schulträger. Es gibt zwei verschiedene Konstellationen für die Teilnahme:

a) Schulträger, die bislang 588 Euro im Jahr oder mehr pro anspruchsberechtigtem Schüler oder anspruchsberechtigter Schülerin für die ÖPNV-Tickets zahlen mussten, können ohne Kostensteigerung zu den bisherigen Vertragskonditionen teilnehmen.

b) Schulträger, die pro anspruchsberechtigter Schülerin und pro anspruchsberechtigtem Schüler bislang weniger als 588 Euro im Jahr gezahlt haben und jetzt bereit sind, mindestens 588 Euro zu zahlen.

Nein, die Teilnahme an diesem Modell ist freiwillig. Allerdings können selbstzahlende Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket nur dann für 29 Euro pro Monat erwerben, wenn der Schulträger mitmacht.

Auch Kommunen in der Haushaltssicherung können mitmachen. Denn es werden nur die Mittel weitergezahlt, die auch bislang für die Schülerbeförderung erforderlich waren. Die Verwendung der bisherigen Zahlungen der Schulträger für die Schülerfahrkostenübernahme sowie der nach § 97 Absatz 3 SchulG in Verbindung mit § 2 Absatz 3 SchfkVO erhobenen Eigenanteile zur Finanzierung des Deutschlandticketmodells ist im Schuljahr 2023/2024 in ihrer Höhe Bestandteil der bisherigen kommunalen Haushalte und stellt insoweit keine hinzutretende Haushaltsbelastung dar. Ein zu beachtendes Haushaltssicherungskonzept nach § 76 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen steht der Teilnahme einer Kommune an diesem Programm im Schuljahr 2023/2024 für sich genommen nicht entgegen, wobei die Kommune auch im Weiteren dafür Sorge zu tragen hat, dass die Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Teilnahme an diesem Programm nicht beeinträchtigt werden.

Ansprechpartner ist das Verkehrsunternehmen oder der Verbund, mit dem der Schulträger auch bislang die Ticketabnahme für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler geregelt hat.