Next Stop JobDas Deutschlandticket als JobTicket

JobTicket: Informationen für Arbeitgeber

Neben dem JobTicket des WestfalenTarifs gibt es auch das Deutschlandticket ab Mai 2023 als JobTicket. Es ist damit als vergünstigtes ÖPNV-Abo die ideale Ergänzung. JobTicket-Inhabern steht der gesamte öffentliche Nahverkehr mit Bus und Bahn in Deutschland zur Verfügung. Auch kleine Unternehmen können mitmachen. Es gibt keine Mindestabnahmemenge.  

Das JobTicket kann für den Weg zur Arbeit genutzt werden und gilt darüber hinaus auch in der Freizeit. 

Als Arbeitgeber können Sie sich finanziell am JobTicket beteiligen und erhalten dafür von uns als Verkehrsunternehmen einen Rabatt auf den Verkaufspreis. So erhalten Ihre Mitarbeitenden das JobTicket zu einem deutlich vergünstigten Preis. Zuschüsse zum ÖPNV sind seit 2019 steuerfrei – Fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Gute Gründe für ein JobTicket

  • Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden einen Benefit und verbessern Sie Ihre Attraktivität bei der Personalgewinnung.
  • Beteiligen Sie sich aktiv am Umwelt- und Klimaschutz und leisten einen Beitrag zur CO2 Reduktion.
  • Erhöhen Sie die Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten.
  • Verringern Sie das Unfallrisiko Ihrer Mitarbeitenden auf ihrem Arbeitsweg.
  • Gewinnen Sie Menschen ohne Pkw und Führerschein als Mitarbeiter.
  • Zeigen Sie soziales Engagement und schärfen Sie Ihr Image in der Öffentlichkeit.
  • Sparen Sie Kosten für den Bau und den Unterhalt von Parkplätzen.

Preis

Das Deutschlandticket können Sie zum regulären Preis von 49,00 Euro im Monat als Sammelbestellung für Ihre Mitarbeitenden anbieten. Noch attraktiver wird es, wenn Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeitenden einen Arbeitgeberanteil von mindestens 25 % (12,25 Euro pro Monat) tragen. Als Verkehrsunternehmen gewähren wir Ihnen dann wiederum einen Rabatt von 5 % auf den Ausgabepreis von 49,00 Euro pro Monat. Damit ergibtg sich ein Abgabepreis von 46,55 Euro pro Monat. Für Ihre Mitarbeitende verbleibt dann noch ein Arbeitnehmeranteil von 34,30 Euro pro Monat

Das Deutschlandticket als JobTicket gilt für Fahrten mit Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz Deutschland. Mit dem JobTicket sind beliebig viele Fahrten auf allen Nahverkehrsstrecken möglich.

Für Mitarbeitende, die keine deutschlandweite Gültigkeit wünschen, gibt es nach wie vor das westfälische JobTicket, das monatlich für eine Stadt oder Gemeinde 39,00 Euro oder für einen Kreis 69,00 Euro kostet. Dieses JobTicket bietet Mitnahmemöglichkeiten am Abend und am Wochenende, die das Deutschlandticket nicht beinhaltet. Auch hier kann über einen Arbeitgeberanteil eine Rabattierung erreicht werden.  

Damit lohnt sich ein JobTicket auch für Mitarbeitende in Teilzeit und Mobilarbeit. Sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Weg zum JobTicket: Rahmenvertrag und Bestellung

Bevor Beschäftigte das JobTicket nutzen können, schließen Sie als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der RVM ab. Danach kann das JobTicket bestellt werden.  

Rahmenvertrag  

Der Rahmenvertrag zum JobTicket steht allen Arbeitgebern offen, egal ob Unternehmen, Verwaltung, Behörde oder Institution. Der Abschluss ist bereits ab einem JobTicket im Unternehmen möglich. Im Rahmenvertrag wird unter anderem festgelegt, in welcher Höhe Sie als Arbeitgeber die JobTickets Ihrer Beschäftigten monatlich finanziell fördern - mindestens jedoch mit 25 %.  

JobTicket bestellen   

Nachdem ein Rahmenvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und der RVM geschlossen wurde, werden Ihnen JobTicket-Anträge für Ihre Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Die ausgefüllten Anträge leiten Sie an die RVM weiter. Alternativ ist es auch möglich, dass Sie der RVM die Bestellung anhand einer Excel-Liste per Mail zusenden.  

Das JobTicket wird als digitales Ticket ausgegeben. Entweder über eine Chipkarte oder als eTicket in der BuBiM-App.

FAQ - Arbeitgeber

Das JobTicket ist ein günstiges Jahres-Abo für den öffentlichen Nahverkehr mit Bus und Bahn, das Ihre Mitarbeiter erwerben können. Dafür müssen Sie als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der RVM abschließen.

Das JobTicket steht jedem Ihrer Mitarbeitenden zur Verfügung.

Das JobTicket gibt es für Fahrten mit Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz Deutschland. Mit dem JobTicket sind beliebig viele Fahrten auf allen Nahverkehrsstrecken möglich.

Sowohl der JobTicket-Vertag als auch die einzelnen JobTickets sind monatlich kündbar.

Sie legen einheitlich für alle Beschäftigten fest, welchen Zuschuss Sie jedem Beschäftigten, der ein JobTicket bestellt, monatlich zahlen wollen, mindestens jedoch 12,25 Euro (25 %). Die RVM gewährt einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von 2,45 Euro (5 %). Ihre Beschäftigten profitieren so von einer monatlichen Ersparnis von mindestens 14,70 Euro. Ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 25 % ist Voraussetzung für einen JobTicket-Vertrag.

Die Zahlung des Monatsbeitrags erfolgt über den Arbeitgeber, beispielsweise über die Lohnabrechnung.

Der Rahmenvertrag zum JobTicket ist für alle Arbeitgeber offen: Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und Institutionen.

Das JobTicket ist nur über einen Arbeitgeber erhältlich. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit der RVM.

Beim Deutschlandticket JobTicket gibt es keine Mindestabnahmemenge.

Alte Verträge mit einem Abo des WestfalenTarifs können von Ihrem Mitarbeiter mit Inkrafttreten des JobTicket-Vertrags ohne Nachberechnung überführt werden.

Das JobTicket wird als digitales Ticket ausgegeben. Entweder über eine Chipkarte oder über unsere mobil info App.

Lassen Sie sich durch uns beraten. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular für Arbeitgeber.

Benötigen Sie sofort eine schnelle Auskunft? Dann melden Sie sich kostenlos bei unserer Schlauen Nummer unter 0 800 6 / 50 40 30

Sie haben noch Fragen zum JobTicket?

Lassen Sie sich durch uns beraten. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mai an jobticket@rvm-online.de.

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